• Ist der Abschluss einer KFZ-Versicherung Pflicht?
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Jeder Führer eines Kraftfahrzeugs muss eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden welche Sie einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs zugefügt haben. Jeder Versicherer ist gezwungen Sie zu gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen in der KFZ-Haftpflichtversicherung zu versichern.
Zusätzlich zur KFZ-Haftpflichtversicherung können Sie eine Teilkasko oder Vollkasko Versicherung abschließen. Im Vergleich zur KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Teilkasko oder Vollkasko Versicherung keine Pflichtversicherung.
Sie können die Teilkasko oder Vollkasko optional zur KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Inhalte der Teilkasko und Vollkasko Versicherung decken Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab. |
• Welche Leistungen beinhaltet die Teilkasko Versicherung?
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Die Teilkasko Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die Sie optional zu Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen können. Die Teilkasko Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen welche Ihnen z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Hagel, Sturm, Kurzschluss an der Verkabelung, Glasbruch oder Wildschäden entstehen.
In der Teilkasko Versicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklassen. Sie können im Schadenfall nicht zurückgestuft werden. Auch die Prämie Ihrer Versicherung erhöht sich im Schadenfall nicht.
Sie haben die Möglichkeit bei der Teilkasko Versicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Im Schadenfall müssten Sie bis zur Höhe der Selbstbeteiligung den Schaden selbst tragen. Den übersteigenden Teil der Selbstbeteiligung übernimmt Ihre KFZ-Versicherung. Üblich ist in der Teilkasko Versicherung eine Selbstbeteiligung von 150 oder 300 . Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist Ihre Versicherungsprämie. Auf die Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie auch verzichten und einen Tarif ohne Selbstbeteiligung vereinbaren.
Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich um die Teilkasko Versicherung zu finden, welche zu Ihren Bedürfnissen passt. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Tarifen und Leistungen. |
• Welche Leistungen bietet die Vollkasko Versicherung?
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Die Vollkasko Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie kann optional zur KFZ-Haftpflichtversicherung vereinbart werden. Die Vollkasko Versicherung leistet bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden.
Die Vollkasko Versicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die Vollkasko Versicherung ist besonders für Besitzer von Neuwagen zu empfehlen. Häufig wird im ersten Jahr bei einem Totalschaden der komplette Kaufpreis ohne Wertminderung durch Abnutzung ausgezahlt. Die Leistungen der Vollkasko Versicherung sehen Sie detailliert über unseren Versicherungsvergleich.
Die Vollkasko Versicherung können Sie mit und ohne Selbstbeteiligung abschließen. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung können Sie wählen. Die Selbstbeteiligung liegt meist zwischen 0 und 1000 Euro.
Über unseren Versicherungsvergleich können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung (wenn gewünscht) wählen und bequem die Tarife der KFZ-Versicherung vergleichen. |
• Wann kann ich meine bestehende KFZ-Versicherung kündigen?
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Bei den meisten Versicherern liegt die Hauptfälligkeit der KFZ-Versicherung auf dem 01.01. eines Jahres. In diesem Fall können Sie Ihre Versicherung zum 31.12. kündigen.
Die Kündigungsfrist in der KFZ-Versicherung beträgt einen Monat. Bis zum 30.11. muss die Kündigung spätestens beim Versicherer eingegangen sein. Ansonsten verlängert sich Ihre KFZ-Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Liegt die Hauptfällligkeit der Versicherung nicht auf dem 01.01. müssen Sie gesonderte Kündigungsfristen beachten. Generell gilt: Der Versicherungsschutz ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Wann Ihr Versicherungsjahr endet können Sie Ihrer KFZ-Versicherung Police entnehmen.
In vielen Fällen haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht in der KFZ-Versicherung. Ändert sich z.B. Ihr Beitrag können Sie Ihre KFZ-Versicherung mit Frist von einem Monat nach Zugang des Schreibens kündigen und sich bei einem günstigeren Anbieter versichern.
Im Schadenfall ist ebenfalls eine außerordentliche Kündigung möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie mit der Schadenbearbeitung Ihres Versicherers nicht zufrieden sind. Auch hier ist eine Frist von einem Monat zu beachten. Bei der Kündigung im Schadenfall steht dem Versicherer jedoch die Prämie bis zum Ende des Versicherungsjahres zu.
Beim Verkauf Ihres Fahrzeuges müssen Sie keine Kündigung aussprechen. Es genügt die Anzeige des Verkaufs beim Versicherer. Denken auch daran Ihr Fahrzeug beim Verkauf bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle abzumelden.
Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich, um sich im Tarifdschungel der vielen KFZ-Versicherungen zurecht zu finden. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an Versicherern und KFZ Versicherungstarifen. |
• Für welche Personen ist die KFZ-Versicherung besonders günstig?
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Eine günstige KFZ-Versicherung gibt es für Wenigfahrer, Besitzer eines Neuwagens, kleinmotorige Fahrzeuge (bis 75 PS) und Zweitwagen.
Beachten Sie: In der KFZ-Versicherung lohnt sich ein Vergleich der Versicherer. Bei den Versicherungsprämien können Sie in der KFZ-Versicherung jedes Jahr viel Geld sparen. Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich um eine günstige und leistungsstarke KFZ-Versicherung zu finden. Unser Versicherungsvergleich der KFZ-Versicherung ist für Sie kostenlos. Bei Fragen können Sie unsere Versicherungsexperten von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 - 18 Uhr auch telefonisch erreichen. Gern helfen wir Ihnen auch bei der Online Buchung. |
• Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?
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Die Einstufung in SF-Klassen (Schadenfreiheitsklassen) in der Kfz-Versicherung steht für die Jahre, die Sie unfallfrei mit ihrem versicherten Fahrzeug gefahren sind.
Mit jedem schadenfreien Jahr erhöht sich Ihre Schadenfreiheitsklasse um den Wert 1. Die Schadenfreiheitsklasse 10 (SF10) steht z.B. für 10 schadenfreie Jahre
Die Prämie Ihrer Versicherung sinkt je länger Sie schadenfrei mit Ihrem KFZ unterwegs sind. Einmal erworbene Schadenfreiheitsklassen bleiben auch beim Versicherungswechsel erhalten.
Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse erfolgt nur im Schadenfall. Die Rückstufung im Schadenfall können Sie den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags entnehmen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit den Schaden selbst zu tragen. In diesem Fall erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Besonders bei geringen Schäden lohnt es sich oft den Schaden selbst zu bezahlen, da eine Rückstufung über die Zeit teurer ist.
Viele Versicherungsunternehmen bieten Ihnen Rabattretter an. Mit dem Rabattretter erfolgt im Schadenfall keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Die Prämie der Versicherung erhöht sich im Schadenfall nicht. Beachten Sie: Beim Versicherungswechsel wird der Rabattretter nicht berücksichtigt. Sie werden vom neuen Versicherer mit der Schadenfreiheitsklasse eingestuft, die Sie beim alten Versicherer ohne Rabattretter hätten. |
• Welche Vorteile bietet mir der Vergleich zur KFZ-Versicherung?
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Bevor Sie Ihre KFZ-Versicherung kündigen sollten Sie sich um eine günstigere Versicherung bemühen. Mit unserem unabhängigen Vergleich für die KFZ-Versicherung finden Sie das passende Angebot für Ihr Kraftfahrzeug.
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