• Vor welchen Schäden schützt mich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
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| Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anwälte schützt vor Vermögensschäden, die aus der Tätigkeit als Anwalt resultieren. Dabei haftet der Rechtsanwalt grundsätzlich unbeschränkt und somit auch mit seinem Privatvermögen. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung dient der Absicherung von Schäden, welche Rechtsanwälte oder Ihre Angestellten in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten fahrlässig zugefügt haben. |
• Welche Personen sind in der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung mitversichert?
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| Versichert sind Rechtsanwälte und sämtliche Personen, für die ein Rechtsanwalt beruflich einzustehen hat. Versicherte Personen sind z.B. angestellte Rechtsanwälte, juristische Mitarbeiter, Büropersonal sowie Vertreter des Rechtsanwalts. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anwälte leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. |
• Wann leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
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| Die Gründe für eine Leistung aus der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind vielfältig. Dies können beispielsweise Fristversäumnisse, Nichtaufklärung über Risiken von Rechtsmittel oder Rechtsbehelfen, Fehler in der Prozessführung (Unterlassen von Beweisanträgen), Fehlerhafte Rechtsberatung oder das Beschreiten des falschen Rechtsweges sein. |
• In welcher Höhe leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
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| Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestdeckungssumme in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von 250.000 je Versicherungsfall (maximal eine Mio. Euro pro Versicherungsjahr) vor. Wir bieten Ihnen über unsere Partner die Möglichkeit eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren. Auch Einzelmandate können Sie mit einer höheren Deckungssumme versichern. In der Regel ist in den Tarifen eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Diese kann entweder als fester Betrag oder prozentuale Beteiligung festgelegt werden. |
• Bieten Sie noch ergänzende Produkte zur Vermögensschadenhaftpflicht für Anwälte an?
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| Ja. Wir bieten Ihnen ergänzende Produkte zur Berufshaftpflicht an. Z.B. eine Bürohaftpflicht (Sach- und Personenschäden aus beruflicher Tätigkeit), Kanzleiausfallversicherung (durch Betriebsausfall, z.B. durch Krankheit), Inventarversicherung (Versicherung des Büroinventars z.B. durch Einbruch, Diebstahl, Feuer) oder Elektronikversicherung (z.B. Versicherung des Inventars, Datenverlust, Bedienungsfehler). |