• Für wen ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wichtig?
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Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Sie kommt für Schäden auf, die Sie einem Dritten zugefügt haben.
Die rechtliche Grundlage bildet der §823 Abs. 1 BGB.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die Verpflichtung für Schäden gegenüber Dritten aufzukommen, geht mit einem großen finanziellen Risiko einher. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, unter Umständen ein Leben lang - bis der finanzielle Schaden vollständig ersetzt ist. Die private Haftpflichtversicherung ist daher für jede Privatperson unverzichtbar. |
• Welche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung versichert?
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Die Haftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sie prüft die Rechtmäßigkeit der Schadenersatzforderung und kommt im Leistungsfall für den entstanden Schaden auf. Die Haftpflichtversicherung ist auch eine Art Rechtschutzversicherung, denn sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Bei Sachschäden ersetzt die Haftpflichtversicherung den Zeitwert. Dieser errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich einer Wertminderung aus Alter und Abnutzung.
Mit unserem individuellen Versicherungsvergleich haben Sie die Möglichkeit eine Haftpflichtversicherung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Vergleichen Sie jetzt die Tarife der privaten Haftpflichtversicherung. Unser Vergleich ist für Sie völlig kostenlos. |
• Welche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung nicht mitversichert?
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Vorsätzlich begangene Schäden sind in der Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Fahrlässigkeit ist dagegen kein Ausschluss. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen wie z.B. der Fotokamera des Freundes sind in der Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht mitversichert.
Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs stehen übernimmt nicht die private Haftpflichtversicherung sondern die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ebenfalls ausgeschlossen sind Gefälligkeitsschäden wie z.B. das Helfen bei einem Umzug. Bei vielen Versicherungen lassen sich Gefälligkeitsschäden gegen einen Aufpreis einschließen. |