Mit der Hausratversicherung versichern Sie Ihren Hausrat gegen die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus.
Die versicherte Gefahr Feuer umfasst Schäden, welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion verursacht wurden. Ein Brand wird in den Bedingungen der Hausratversicherung wie folgt beschreiben: Ein Brand ist ein Feuer, welches ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Als bestimmungsgemäßer Herd gilt z.B. ein Küchenherd, ein Ofen, ein Kamin, eine Kerze oder ein Grill.
Schäden durch Kurzschluss oder Überspannung an elektrischen Geräten (z.B. Fernseher oder Computer) sind versichert, wenn der Blitz direkt in das Gebäude einschlägt, in dem sich die Sachen befinden. Überspannungs- und Kurzschlussschäden sind auch versichert, wenn der Blitzeinschlag in die Antennenanlage des Hauses einschlägt.
Oft entstehen die Schäden an elektrischen Geräten jedoch nicht durch direkten Blitzeinschlag, sondern wenn der Blitz bspw. in eine elektrische Oberleitung einschlägt. Diese Schäden kann man durch eine Klausel Nr. 7111 zusätzlich in der Hausratversicherung versichern.
Als Explosion gilt ein plötzliches Kraftauftreten durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. Die Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch einen Überdruck von Außen infolge eines Unterdrucks von innen.
Leitungswasserschäden umfassen das bestimmungswidrige Austreten von Wasser aus Zu- und Abwasserrohren. Zusätzlich ist in der Hausratversicherung auch das bestimmungswidrige Austreten von Flüssigkeiten aus Heizungen, Klimaanlagen, Wärmepumpen, Sprinkleranlagen oder Solaranlagen versichert. Schäden durch Wasser in Aquarien, Wasserbetten oder Wassersäulen sind in den meisten Hausratversicherungen ebenfalls mitversichert.
Ein Sturm ist in den Bedingungen der Hausratversicherung als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 definiert. Schäden, die durch einen Sturm entstehen sind über die Hausratversicherung versichert, wenn der Sturm direkt auf die versicherte Sache eingewirkt hat oder wenn die versicherte Sache durch Gebäudebestandteile, Äste oder umgeworfene Bäume beschädigt wird.
Nicht versichert sind Schäden durch Sturm, die durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster, Außentüren oder sonstige Öffnungen entstanden sind. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die durch Lawinen- oder Schneedruck entstanden sind, sowie Schäden durch eine Sturmflut.
Schäden durch Hagel sind den Sturmschäden gleichzusetzen.
Einbruchdiebstahl stellt eine weitere versicherte Gefahr in der Hausratversicherung dar. Beim Einbruchdiebstahl muss gewaltsam in das versicherte Objekt, in dem sich der Hausrat befindet, eingedrungen werden (z.B. mit Hilfe von Werkzeug wie Stemmeisen, Glasschneidern oder einem Dietrich). Von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sind Schäden durch einfachen Diebstahl. Unter einfachem Diebstahl versteht man einen Diebstahl, welcher ohne Einbruch oder Anwendung von Gewalt enstanden ist. Ein einfacher Diebstahl liegt z.B. vor, wenn der Einbrecher durch die geöffnete Terrassentür das Haus betritt und die versicherten Sachen entwendet.
Schäden durch Vandalismus z.B. nach einem Einbruch sind in der Hausratversicherung ebenfall abgesichert.
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