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AUB
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AUB ist die Abkürzung für Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen. Die AUB sind mit dem Versicherungsschein Vertragsbestandteil der Unfallversicherung. Sie umfassen die Leistungen und Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.
Kategorien: Unfallversicherung
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Ausschlüsse
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B |
Beamtentarif
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Bergungskosten
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Bergungskosten sind Such-, Rettungs- und Transport eines Unfallopfers. Bergungskosten sind häufig beitragsfreier Bestandteil einer Unfallversicherung.
Bei Unfalltod übernehmen die Bergungskosten die Überführung in den Heimatort.
Kategorien: Unfallversicherung
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D |
Direktversicherer
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Doppelversicherung
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E |
Erstprämie
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F |
Folgeprämie
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G |
Gefahrengruppe
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In der Unfallversicherung richten Sie die Prämien nach dem ausgeübten Beruf. Man unterscheidet nach Gefahrengruppe A und Gefahrengruppe B.
Der Gefahrengruppe A gehören Kinder, Frauen und nicht handwerklich oder körperlich tätige Personen an.
Zur Gefahrengruppe B zählen alle handwerklich oder körperlich tätigen Personen.
Kategorien: Unfallversicherung
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Gliedertaxe
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Anhand der Gliedertaxe lässt sich der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit bemessen. So gilt der Invalitätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:
- eines Armes im Schultergelenk 70 %
- eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
- eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
- einer Hand im Handgelenk 55 %
- eines Daumens 20 %
- eines Zeigefingers 10 %
- eines anderen Fingers 5 %
- eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
- eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
- eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
- eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
- eines Fußes im Fußgelenk 40 %
- einer großen Zehe 5 %
- einer anderen Zehe 2 %
- eines Auges 50 %
- des Gehörs auf einem Ohr 30 %
- des Geruchs 10 %
- des Geschmacks 5 %
Bei einer teilweisen Beeinträchtigung wird der Prozentsatz der Beeinträchtigung ins Verhältnis zum Wert der Gliedertaxe gesetzt.
Für Musiker und Ärzte kann eine verbesserte Gliedertaxe beantragt werden. Die verbesserte Gliedertaxe schließt das berufliche Risiko mit ein.
Kategorien: Unfallversicherung
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I |
Invalidität
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Unter Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad bestimmt die Höhe der Beeinträchtigung.
Kategorien: Unfallversicherung
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Invaliditätsgrad
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Der Invaliditätsgrad bestimmt die Höhe der dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung. Der Invaliditätsgrad für die Unfallversicherung ist in der Gliedertaxe festgelegt. Für Ärzte und Musiker gibt es eine verbesserte Gliedertaxe. Kann der Invaliditätsgrad nicht über die Gliedertaxe bestimmt werden (z.B. bei einer geistigen Beeinträchtigung), muss ein Facharzt die Höhe des Invaliditätsgrads feststellen.
Kategorien: Unfallversicherung
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K |
KFZ-Haftpflichtversicherung
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Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Besitzer eines Kraftfahrzeugs. Ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert Schäden, die durch den Besitz und den Gebrauch des Fahrzeuges entstanden sind und Sie als Führer eines Kraftfahrzeugs einem Dritten zugefügt haben. KFZ-Haftpflichtversicherung leistet für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden. Der Versicherer prüft die Haftungsfrage und befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
In der KFZ-Haftpflichtversicherung muss der Versicherer den Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen annehmen. Der Annahmezwang (Kontrahierungszwang) in der KFZ-Haftpflichtversicherung ist im Pflichtversicherungsgesetz §5 PflVG geregelt.
Kategorien: KFZ-Versicherung
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Kulanz
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Kündigung
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N |
Neuwert
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auch Wiederbeschaffungswert
Wird die versicherte Sache zerstört oder beschädigt, erhält der Versicherungsnehmer den Wert, welchen er benötigt, um eine gleichwertige Sache neu zu beschaffen.
Kategorien: Hausratversicherung
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S |
Saisonkennzeichen
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Wenn Sie Ihr Auto oder Motorrad nicht das ganze Jahr über nutzen wollen, können Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum über ein Saisonkennzeichen für den Straßenverkehr zulassen.
Die Gültigkeit eines Saisonkennzeichens muss mindestens 2 Monate und höchstens 11 Monate betragen. Den Zulassungszeitraum können Sie an der rechten Seite des Kennzeichens erkennen. Nach Ablauf des Saisonzeitraumes dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Der Vorteil eines Saisonkennzeichens besteht darin, dass Sie als Halter des Fahrzeugs nur bei der Anmeldung zur Zulassungsstelle müssen. Die Abmeldung funktioniert automatisch zum Ende des eingetragenen Zulassungszeitraumes. Ebenfalls sind die Saisonkennzeichen durch die kurze Laufzeit günstiger als Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr.
Kategorien: KFZ-Versicherung
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Selbstbeteiligung
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Sturm
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Definition: Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/h).
Bei Sturmschäden ist der Nachweis über die Sturmstärke vom Versicherungsnehmer zu erbringen. Auskunft über die Sturmstärke erhalten Sie vom zuständigen Wetteramt Ihrer Region.
Kategorien: Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung
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T |
Teilkasko
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Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für jeden Besitzer eines Kraftfahrzeugs. Bei der Teilkasko Versicherung handelt es sich hingegen um eine Zusatzversicherung, welche Sie optional zu Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen können.
Die Teilkasko Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen folgender Schadenereignisse:
- Brand
- Explosion
- Diebstahl
- Hagel
- Sturm
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Glasbruch
- Wildschäden
Viele Versicherer bieten weitere Einschlüsse in der Teilkaskoversicherung an. Z.B. leisten viele Versicherer für Schäden, die durch einen Marderbiss entstanden sind. Informieren Sie sich über unseren Versicherungsvergleich über die Preise und Leistungen der KFZ-Versicherung. Sie erhalten eine detaillierte Aufstellung der Leistungen aller Versicherer im Überblick.
Die Teilkasko Versicherung sieht keine Schadenfreiheitsklassen vor. Im Schadenfall erhöht sich Ihre Prämie nicht.
Die Teilkasko Versicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 oder 300 . Bei einer höheren Selbstbeteiligung sinkt die Prämie der Teilkasko Versicherung.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren müssen Sie bei allen Schäden die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst tragen.
Kategorien: KFZ-Versicherung
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U |
Unfallbegriff
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Ein Unfall wird in den Versicherungsbedingungen wie folgt definiert:
"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Kategorien: Unfallversicherung
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Unterversicherung
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Die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ist bei einer Unterversicherung geringer als der tatsächliche Wert des Hausrats. Bei einer Unterversicherung wird im Schadenfall die Entschädigungsleistung gekürzt.
Durch den Einschluss der Klausel Unterversicherungsverzicht wird die Versicherungssumme vom Versicherer als ausreichend angesehen. Im Schadenfall werden keine Abzüge vorgenommen.
Der Einschluss der Klausel Unterversicherungsverzicht sieht einen Mindestwert je Quadratmeter Wohnfläche vor. Durchschnittlich liegt diese Summe bei 650 Euro je Quadratmeter.
Beispiel: Bei einer Wohnfläche von 80 Quadratmetern beträgt die Versicherungssumme mit Unterversicherungsverzicht 52.000 (80qm x 650 )
Kategorien: Hausratversicherung
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Verbesserte Gliedertaxe
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In der verbesserten Gliedertaxe ist der Prozentsatz des Invaliditätsgrades für bestimmte Körperteile höher, als bei den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.
Die verbesserte Gliedertaxe wird bspw. für Ärzte und Musiker angeboten, um dem Berufsrisiko Rechnung zu tragen.
Kategorien: Unfallversicherung
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Vollkasko
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Die KFZ-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden des Unfallgegners. Für Schäden an Ihrem eigenen Kraftfahrzeug müssen Sie selbst aufkommen. Abhilfe schafft die Vollkasko Versicherung.
Anders als die KFZ-Haftpflichtversicherung ist die Vollkasko Versicherung ist eine Zusatzversicherung, die Sie freiwillig abschließen können. Sie übernimmt die Kosten bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden. Besonders empfehlenswert ist die Vollkasko Versicherung für Besitzer von Neuwagen oder Cabrios.
Ausgeschlossen sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit und vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Bei der Vollkasko Versicherung erfolgt eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen. Durch schadenfreie Jahre verringert sich Ihre Prämie in der Vollkasko Versicherung.
Kategorien: KFZ-Versicherung
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W |
Widerrufsrecht
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Z |
Zeitwert
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Wird im Schadenfall der Zeitwert ersetzt, erhält der Versicherungsnehmer den Wert der versicherten Sache abzüglich einer Wertminderung für Alter und Abnutzung.
Kategorien: Haftpflichtversicherung
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Zweitwagenregelung
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Die Zweitwagenregelung ist eine besondere Regelung in der KFZ-Versicherung für Versicherungsnehmer,welche bereits ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen versichert haben.
Bei der Zweitwagenregelung wird der Zweitwagen des Versicherungsnehmers in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft.
Die Regelungen der Versicherer sind bei der Zweitwagenregelung nicht einheitlich. Einige stufen den Zweitwagen in SF 1/2 oder SF 2 ein, andere bieten den Einstieg mit der Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs an. In diesem Fall lohnt es sich die Tarife der Versicherer zu vergleichen.
Kategorien: KFZ-Versicherung
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